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Planungssicherstellungsgesetz soll bis Ende 2023 gelten

Planungssicherstellungsgesetz soll bis Ende 2023 gelten

Die Bundesregierung will das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) noch einmal um ein Jahr verlängern. Dann wäre die digitale Beteiligung bei Bauvorhaben bis Ende 2023 möglich.

Die geltenden Regelungen des sogenannten Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) sollen um ein Jahr verlängert werden.  Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.

Die öffentliche Beteiligung bei Bauvorhaben soll nach dem Willen der Koalition dann vorläufig bis Ende 2023 digital möglich sein. Die Evaluierung des Gesetzes wird den Angaben zufolge erst im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. Gleichwohl habe sich bereits gezeigt, dass die Regelungen nicht einfach verstetigt, sondern auch weiter ausgestaltet werden sollten, schreibt die Bundesregierung. Auch dauerhafte Anschlussregelungen sollen entwickelt werden.

Mit dem Gesetz sind laut Bundesregierung formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren und in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden – ohne die Regelungen hätten die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein müssen, teils in großer Zahl, heißt es in der Vorlage weiter. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen gehe, sollten diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend nötige Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen seien Online-Konsultationen eingeführt worden. Auch Telefon- oder Videokonferenzen sind möglich.

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