Die Gestaltungssatzung „Freiraum und Klima“ (Freiraumsatzung) wurde am 9. Mai im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht und trat am 10.5.2023 in Kraft.
Im Wesentlichen müssen Höfe, Teile der Fassade und geeignete Dachflächen mit Pflanzen begrünt werden. Richtwert ist laut Satzung zum Beispiel: mindestens ein Laubbaum pro 200 Quadratmeter Grundstücksfreifläche. Versiegelungen sollen vermieden werden und Bereiche mit Schatten entstehen, heißt es in einer Mitteilung. Das gilt für alle Neubauten und Umbauten, nicht für bestehende Gebäude.
Vorgaben macht bereits die Hessische Bauordnung. Wie das in Frankfurt genau aussehen soll, regelt die neue Satzung. Außerdem sind Schottergärten und meterhohe Sichtzäune nun verboten.


































