Die EU-Regelungen sehen nämlich lediglich eine CE-Kennzeichnung von Bauprodukten vor, um auch Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes nachzuweisen, was Deutschland nicht weitreichend genug ist. Hierzulande gelten für eine Übergangszeit bis zur Etablierung vollständiger EU-Normen daher weiterhin die deutschen Leistungsnachweise beim Bauen. Bauherren müssen diesen auch nachkommen, somit ist die Gefährdung für Bauarbeiter eigentlich ausgeschlossen. Allerdings brauchen sich die Hersteller nur auf freiwilliger Basis an die deutschen Leistungsnachweise zu halten. Dadurch besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass Beschäftigte auf dem Bau in Kontakt mit Baustoffen kommen, die den hohen deutschen Standards für den Gesundheitsschutz nicht genügen.


































