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EU-Gebäuderichtlinie: Was auf Bestandshalter und Facility Manager jetzt zukommt

EU-Gebäuderichtlinie: Was auf Bestandshalter und Facility Manager jetzt zukommt

Sanierungszwang ab 2030: Die neue EU-Gebäuderichtlinie stellt die Immobilienbranche vor große Herausforderungen – und bietet gleichzeitig Chancen für nachhaltige Entwicklung.

Die EU hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt – und mit der neuen Gebäuderichtlinie (EPBD) einen entscheidenden Hebel gefunden: den Gebäudebestand. Rund 75 % aller Gebäude in der EU gelten als energetisch ineffizient. Das soll sich jetzt ändern.

Kern der Richtlinie ist die Einführung verbindlicher Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz von Bestandsgebäuden. Für Wohngebäude sollen diese ab 2030 gelten, für Nichtwohngebäude bereits früher. Mitgliedstaaten müssen nun nationale Sanierungsfahrpläne vorlegen – inklusive konkreter Zielwerte und Fristen.

Für Bestandshalter und Facility Manager bedeutet das: energetische Sanierung wird zur Pflicht, nicht zur Option. Dämmung, Heizungstausch, Fenstersanierung – all das muss in den kommenden Jahren geplant, umgesetzt und finanziert werden. Besonders betroffen: ältere Gebäude in öffentlicher oder gewerblicher Nutzung.

Auch der Dokumentationsaufwand steigt. Die Anforderungen an Energieausweise, Monitoring und ESG-Berichterstattung werden deutlich verschärft.

Positiv: Die Richtlinie schafft Planungssicherheit und wird durch Förderprogramme flankiert. Wer jetzt handelt, kann von Zuschüssen profitieren und sich einen Effizienzvorsprung sichern.

Fazit: Die neue EU-Gebäuderichtlinie ist ein Weckruf für die Branche – und eine große Chance. Sie bringt nicht nur regulatorischen Druck, sondern auch Impulse für Innovation, Dekarbonisierung und nachhaltige Bestandsentwicklung.

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