Für Eigenverbraucher sind die Fördersätze im Vergleich deutlich geringer. Eine gleichermaßen erhöhte Vergütung ist jedoch essentiell für den Rollout von Wärmepumpen und Mieterstrom im Gebäudebestand.
Bisher beschränkt sich der Solarstromausbau überwiegend auf Einfamilienhäuser. Der größte Knackpunkt bei den Mieterstromanlagen sei der rechtliche Rahmen. Wer einen fremden Haushalt mit Strom beliefere, werde nach aktueller Rechtslage in der Regel zum Energieversorger – mit allen damit verbundenen Pflichten, auch dem Zukauf von Strom, damit die Mieter an wolkigen Tagen oder nachts nicht im Dunkeln sitzen.


































