Steuerliche und bürokratische Hürden sollen abgebaut werden.
Die Bundesregierung will steuerliche und bürokratische Hürden für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern abbauen.
Befreiung von der Ertragssteuer geplant.
Einnahmen bis zu einer bestimmten Leistung sollen von der Ertragsteuer befreit werden. Unter bestimmten Umständen soll auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen. Das befreit viele private Nutzer der Photovoltaik davon, über eine Kleinunternehmerregelung zu einem Vorsteuerabzug zu kommen.
Viele Eigentümer scheuen aus bürokratischen Gründen die Installation von Solaranlagen – insbesondere auf vermieten Wohngebäuden Es bedarf daher „weiterer Impulse“, um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen.
Die anvisierte Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen soll laut Entwurf für Anlagen auf Einfamilienhäusern von bis zu 30 Kilowatt und bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern gelten.


































