Die Gestaltungssatzung „Freiraum und Klima“ (Freiraumsatzung) wurde am 9. Mai im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht und trat am 10.5.2023 in Kraft.
Im Wesentlichen müssen Höfe, Teile der Fassade und geeignete Dachflächen mit Pflanzen begrünt werden. Richtwert ist laut Satzung zum Beispiel: mindestens ein Laubbaum pro 200 Quadratmeter Grundstücksfreifläche. Versiegelungen sollen vermieden werden und Bereiche mit Schatten entstehen, heißt es in einer Mitteilung. Das gilt für alle Neubauten und Umbauten, nicht für bestehende Gebäude.
Vorgaben macht bereits die Hessische Bauordnung. Wie das in Frankfurt genau aussehen soll, regelt die neue Satzung. Außerdem sind Schottergärten und meterhohe Sichtzäune nun verboten.
Der Materialpass enthält alle relevanten Informationen über die Materialien, die in einem Gebäude verbaut wurden – angefangen bei der Art über Gewicht und Verortung im Objekt bis hin zur Zusammensetzung von Baustoffen und deren Rezyklierbarkeit. Ergänzt wird das Ganze um Informationen zur Toxizität und Angaben zur gespeicherten grauen Energie. Der Nutzen für Eigentümerinnen und Eigentümer ist vielfältig. Das Thema Nachhaltigkeit spielt im Leben von immer mehr Menschen eine immer größere Rolle. Gesundes und klimafreundliches Wohnen gehört genauso dazu wie etwa das Kaufen von regionalen Produkten. Der Nachweis über den CO₂-Fußabruck, die Recyclingfähigkeit sowie Unbedenklichkeit der verbauten Materialien stellen schon heute ein Kriterium für Miet- und Kaufinteressenten dar – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Sektor.
Die Konjunkturaussichten bestätigen auch die führenden Verbandsunternehmen. So wird die aktuelle Geschäftslage von vielen noch als gut bezeichnet.
Kluge Investitionsanreize sind jetzt gefragt.
Dabei sind die Konjunkturaussichten in den einzelnen Bausparten unterschiedlich. Sorgenkind ist vor allem der Wohnungsbau. Aber auch die beiden übrigen Bausparten Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau stagnieren. Damit es nur bei einer Konjunkturdelle bleibe, sind jetzt kluge Investitionsanreize sowie öffentliche Investitionen gefragt.
Die geltenden Regelungen des sogenannten Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) sollen um ein Jahr verlängert werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.
Die öffentliche Beteiligung bei Bauvorhaben soll nach dem Willen der Koalition dann vorläufig bis Ende 2023 digital möglich sein. Die Evaluierung des Gesetzes wird den Angaben zufolge erst im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. Gleichwohl habe sich bereits gezeigt, dass die Regelungen nicht einfach verstetigt, sondern auch weiter ausgestaltet werden sollten, schreibt die Bundesregierung. Auch dauerhafte Anschlussregelungen sollen entwickelt werden.
Mit dem Gesetz sind laut Bundesregierung formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren und in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden – ohne die Regelungen hätten die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein müssen, teils in großer Zahl, heißt es in der Vorlage weiter. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen gehe, sollten diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend nötige Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen seien Online-Konsultationen eingeführt worden. Auch Telefon- oder Videokonferenzen sind möglich.
Die EU-Regelungen sehen nämlich lediglich eine CE-Kennzeichnung von Bauprodukten vor, um auch Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes nachzuweisen, was Deutschland nicht weitreichend genug ist. Hierzulande gelten für eine Übergangszeit bis zur Etablierung vollständiger EU-Normen daher weiterhin die deutschen Leistungsnachweise beim Bauen. Bauherren müssen diesen auch nachkommen, somit ist die Gefährdung für Bauarbeiter eigentlich ausgeschlossen. Allerdings brauchen sich die Hersteller nur auf freiwilliger Basis an die deutschen Leistungsnachweise zu halten. Dadurch besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass Beschäftigte auf dem Bau in Kontakt mit Baustoffen kommen, die den hohen deutschen Standards für den Gesundheitsschutz nicht genügen.
Aus unserer Sicht erschließt ein Innovationsschub Zukunftsmärkte und schafft Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk. Großes Potenzial sehen wir in der Kombination von Photovoltaik mit Systemen wie E-Auto-Ladestationen und strombasierter Wärmeerzeugung. Anlass unserer Forderung ist der beschlossene Entwurf der Novelle zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Schon wieder steht der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in der Kritik. Eine Allianz aus sieben Unternehmen der Bauwirtschaft fordert Nachbesserung. Bei den sieben Unternehmen handelt es sich um die Industriebetriebe Viessmann, SMA Solar Technology AG, Mennekes und Hager Group, die in ihren jeweiligen Segmenten als Weltmarktführer gelten. Ergänzt wird die Gruppe von den Elektrohandwerks-Unternehmen Bürkle + Schöck, Joost und Venn.
Das Facility Management ist kein „Hidden Champion“. Auch der Blick in die Zukunft stellt sich positiv dar: Immobilien müssen auch bewirtschaftet werden, wenn Unternehmen ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken oder wenn die Beschäftigten (behördlich verordnet) mehr und mehr die Homeoffice-Variante wählen müssen.
Die Aufbereitung und der Wiedereinsatz direkt vor Ort bringt sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile mit sich, wenn man die Materialbeschaffung, den Transport und den Maschineneinsatz berücksichtigt. Vor allem der Wegfall des Transports spart sehr viel CO₂-Emissionen ein.
In Großstädten mit besonders hoher Nachfrage muss Deutschland aber auch auf bereits genutzten Flächen bauen. Das bedeute Gebäude aufstocken, Dachgeschosse und Keller ausbauen, Discounter über- und Innenhöfe bebauen. So ließen sich noch einmal mehrere Hunderttausend Wohnungen realisieren. Durch die vermehrte Umstellung auf Homeoffice sind auch Büroflächen in Wohnraum umzuwandeln.
Land zum Bauen ist da. Jetzt kommt es auf den gemeinsamen Willen an, so viel bezahlbares Wohnen wie möglich zügig auf den Wohnungsmarkt zu bringen.
Außerdem muss das Baurecht „entrümpelt“ werden. Sofort nutzbare Bauflächen dürfen nicht aus Spekulationszwecken liegengelassen werden.
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland ist vor allem durch eine deutliche Alterung der Gesellschaft geprägt. Der Altenquotient, also das Verhältnis zwischen Rentnern und Erwerbstätigen, könnte als Folge dieses demografischen Wandels im Jahr 2060 etwa das Anderthalbfache bis Doppelte des heutigen Werts betragen. Der jahrzehntelange Rückgang der Geburtenrate in Deutschland, die erst seit 2009 wieder leicht ansteigt, und der Mangel an qualifizierter Zuwanderung können diese Entwicklung nicht ausgleichen. Durch fehlenden Nachwuchs sind in vielen Branchen personelle Engpässe entstanden, die mit auch mit steigender Lebensarbeitszeit nicht ausgeglichen werden können. Die zunehmende Spezialisierung, Anforderungen durch die Digitalisierung, der rasante technologische Wandel und der zunehmend globalisierte Wettbewerb verstärken diesen Trend zusätzlich.
Steuerliche und bürokratische Hürden sollen abgebaut werden.
Die Bundesregierung will steuerliche und bürokratische Hürden für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern abbauen.
Befreiung von der Ertragssteuer geplant.
Einnahmen bis zu einer bestimmten Leistung sollen von der Ertragsteuer befreit werden. Unter bestimmten Umständen soll auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen. Das befreit viele private Nutzer der Photovoltaik davon, über eine Kleinunternehmerregelung zu einem Vorsteuerabzug zu kommen.
Viele Eigentümer scheuen aus bürokratischen Gründen die Installation von Solaranlagen – insbesondere auf vermieten Wohngebäuden Es bedarf daher „weiterer Impulse“, um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen.
Die anvisierte Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen soll laut Entwurf für Anlagen auf Einfamilienhäusern von bis zu 30 Kilowatt und bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern gelten.


































